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Weltbankgruppe

IBRD, IDA, IFC und MIGA

Sitz von IBRD, IDA und MIGA: 1818 H Street, N.W., Washington, D.C. 20433, USA.
IBRD und IDA: Tel.: (001202)-4771234, Fax: -4776391 MIGA: Tel (001202)-4736168, Fax: -5222630

Sitz der IFC: 1850 I Street, N.W., Washington, D.C. 20433, USA; Tel.: (001202)-4771234; Fax: -6760365

WWW: http://www.worldbank.org

Europäisches Büro der Weltbankgruppe: 66, avenue d'Iéna, F-75116 Paris.
IBRD und IDA: Tel.: (0033)1-40693000, Fax: -40693066; IFC: Tel.: (0033)1-40693060, Fax: -47207771; ab 11/1997 Repräsentanz der Weltbankgruppe in Frankfurt am Main (bisher nur IFC)

IBRD und IDA bilden zusammen die Weltbank.

Die Weltbankgruppe umfaßt insgesamt 4 rechtlich und finanziell selbständige multilaterale Finanzinstitutionen:

- IBRD - Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (International Bank for Reconstruction and Development);

- IDA - Internationale Entwicklungsorganisation (International Development Association);

- IFC - Internationale Finanz-Corporation (International Finance Corporation);

- MIGA - Multilaterale Investitionsgarantie-Agentur (Multilateral Investment Guarantee Agency).

Gemeinsame Aufgabe dieser 4 Schwestergesellschaften, die durch einen gemeinsamen Präsidenten sowie organisatorische Verflechtungen weitgehend integriert sind, ist die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts in ihren weniger entwickelten Mitgliedstaaten durch Finanzhilfen, durch Beratung und als Katalysator für die Unterstützung durch Dritte. IBRD und IDA, deren oberste Ziele die Bekämpfung der Armut sind, spielen eine maßgebliche Rolle bei der Koordinierung der Entwicklungshilfe (Kofinanzierung mit anderen Gebern sowie Abstimmung der Entwicklungsprogramme
einzelner Staaten und ihre Finanzierung). Als große, die künftige Tätigkeit der Weltbankgruppe prägende Herausforderungen nennt ein Bericht des Präsidenten von 1994 das Streben nach wirtschaftlichen Reformen, Investitionen in Menschen durch bessere Bildung, Gesundheitsversorgung, Ernährung und Familienplanung, Umweltschutz, Förderung des privaten Sektors und Neuorientierung des Staats.

1. IBRD

Gründung am 22.7.1944 auf der Währungs- und Finanzkonferenz der Vereinten Nationen (UN) in Bretton Woods (USA) durch 45 Staaten - zusammen mit der Errichtung des Internationalen Währungsfonds (IWF) - beschlossen; das Abkommen trat am 27.12.1945 in Kraft; Arbeitsbeginn am 25.6.1946. Die IBRD ist seit 15.11.194 UN-Sonderorganisation.

Aufgabe: Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung ihrer Mitgliedstaaten durch Darlehensvergabe, wirtschaftliche Beratung und technische Hilfe sowie als Mittler für Investitionen Dritter; keine Beteiligung an Umschuldungsvereinbarungen.

Organe: Gouverneursrat je Mitgliedstaat ein Gouverneur (in der Regel der Wirtschafts- oder Finanzminister) mit im wesentlichen nach Kapitalzeichnung gewichtetem Stimmrecht; tagt jährlich gemeinsam mit IWF; überträgt die meisten Befugnisse (ausgenommen u.a. Aufnahme und Suspendierung von Mitgliedstaaten, Änderungen des Grundkapitals, Statutenänderungen) einem Exekutivdirektorium: 5 der 24 Direktoren werden von den 5 Mitgliedstaaten mit den größten Kapitalbeteiligungen ernannt, die übrigen 19 von
den Gouverneuren der zu Stimmrechtsgruppen zusammengefaßten anderen Mitgliedstaaten gewählt; ist für die allgemeine Geschäftsführung verantwortlich; wird von mehreren ständigen Ausschüssen (u.a. einem gemeinsamen Prüfungsausschuß zur Überwachung und Bewertung der Geschäftstätigkeit der Weltbankgruppe) unterstützt; wählt den Präsidenten: zugleich Vorsitzender des Exekutivdirektoriums der IBRD, der IDA, der IFC und der MIGA sowie Leiter des Mitarbeiterstabs von IBRD und IDA), der nach Weisung des Exekutivdirektoriums die laufenden Geschäfte führt; seit 1.6.1995 James D. Wolfensohn (USA).

Personal: rd. 10.000, davon 8.600 in Washington. 83 Geschäftsstellen in 80 Staaten.

Finanzierungsmittel: Das genehmigtes Kapital bestand am 30.6.1996 aus 1,558 Mio. Anteilen, von denen 1,497 Mio. gezeichnet waren; jeder Anteil hat einen Nennwert von 100.000 1974-Sonderziehungsrechten/SZR (ein 1974-SZR = 1,206 US-$). Vom gezeichneten Kapital (180,630 Mrd. US-$) waren 10,994 Mrd. US-$ eingezahlt; 169,636 Mrd. US-$ sind einforderbares Haftungskapital.

Aktivitäten:

- Ausleihungen:

Nach dem Zweiten Weltkrieg setzte die IBRD ihre Mittel v.a. zur Unterstützung des Wiederaufbaus in Europa ein; seit 1950 widmet sie sich überwiegend der Förderung der Entwicklungsländer. Neben projektgebundenen Darlehen vergibt die Bank Programmdarlehen und seit 1980 auch Sektoranpassungs- und Strukturanpassungsdarlehen; Anpassungskredite sind seit 1989 rückläufig. Darlehen werden zu kommerziellen Bedingungen an die Mitglieder (Regierungen) oder gegen staatliche Garantie vergeben, sofern privates Kapital zur Finanzierung produktiver Investitionen nicht zu angemessenen Bedingungen verfügbar ist: Für alle nach dem 1.7.1982 ausgehandelten Darlehen halbjährlich variabler Ausleihzinssatz, der sich nach den Selbstkosten der Bank für vergleichbare Mittelaufnahmen berechnet (Zinssatz 1. Halbjahr 1996: 6,98 %); vor 7/1982 feste Zinssätze; Bereitstellungsgebühr für zugesagte, aber noch nicht ausgezahlte Darlehen derzeit 0,25 %; Laufzeit richtet sich grundsätzlich nach der Art des zu finanzierenden Projekts und des Schuldnerlandes, im allg. 12-15 Jahre bei 3-5 Freijahren.

Zur weiteren Verbesserung der Qualität des Projektportfolios von IBRD und IDA wurde 1993 u.a. ein für jeden Staat individuelles Verfahren zur Überwachung der laufenden Kreditprogramme eingeführt (bisher bezogen sich die Verfahren auf Einzelprojekte). Die von Präsident Wolfensohn eingeleitete und vom Verwaltungsrat in 3/1997 gebilligte umfassende Umstrukturierung der Weltbank (strategic compact), die mit einem Abbau von bis zu 700 Stellen und Kosten von über 300 Mio. US-$ verbunden ist, soll die Effizienz der Entwicklungshilfe steigern, die Projektqualität und das Produktangebot verbessern, die Präsenz vor Ort stärken und die Bürokratie im Hauptquartier abbauen. Derzeit gelten rd. 2/3 der Entwicklungsprojekte als erfolgreich.

- Nicht-kreditäre Aktivitäten:

Die Beratung der Mitgliedstaaten in wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Fragen ist wesentlicher Bestandteil der Arbeit der Weltbankgruppe; u.a. Wirtschafts-, Sektor- und Projektanalysen. Für die Kreditnehmer werden permanent Armutsgutachten, Gutachten über den privaten Sektor, Umweltgutachten und Länderhilfsstrategien erstellt.

Das Institut für Wirtschaftsentwicklung (Economic Development Institute - EDI, * 1955) führt laufend Schulungsveranstaltungen für entwicklungspolitische Entscheidungsträger aus Entwicklungsländern durch. Zusammen mit 5 anderen internationalen Organisationen wurde das (Joint Vienna Institute - JVI) gegründet (BIZ) gegründet.

2. IDA

Gründung am 1.10.1959 als von der IBRD in Personalunion geleitete Schwesterorganisation; Abkommen in Kraft am 24.9.1960; Arbeitsbeginn am 8.11.1960. UN-Sonderorganisation seit 27.3.1961.

Aufgabe: Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in den am wenigsten entwickelten Mitgliedstaaten und in den Staaten mit geringem Pro-Kopf-Einkommen; Schwerpunkte in den 90er Jahren sind Reduzierung der Armut (Entwicklung der menschlichen Ressourcen, Landwirtschaft, Wasserversorgung und Kanalisation), wirtschaftliche Anpassungsmaßnahmen und Umweltschutz.

Organe wie IBRD (Personalunion).

Mittelvergabe: Die zinslosen Kredite werden an Mitglieder (Regierungen) gewährt oder von diesen garantiert; Bearbeitungsgebühr von derzeit 0,75 % p.a. auf ausstehende und ausgezahlte Kredite; Bereitstellungsgebühr für zugesagte, aber noch nicht ausgezahlte Kredite derzeit 0 %; Laufzeit der Kredite 35-40 Jahren (bis 1987 generell 50 Jahre) bei 10 tilgungsfreien Jahren.

Sonder- und Treuhandfonds:

- Sonderfonds (*1982), der Kredite zu denselben Bedingungen wie die IDA gewährte, die jedoch nur für den Kauf von Gütern und Dienstleistungen von Mitgliedstaaten verwendet werden durften, wurde zum 31.5.1996 aufgelöst; alle Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und das Kapital wurden an die IDA übertragen.

- Treuhandfonds für Gaza und das Westjordanland (*1993);

- Treuhandfonds (*1996) für die gemeinsame Initiative von IWF und IBRD zur Schuldenentlastung der hochverschuldeten ärmsten Länder (Heavily indebted poor countries - HIPC), die auch die staatlichen Gläubiger des Pariser Clubs und regionale Entwicklungsbanken einschließt; IBRD und IWF wollen bis zu 2 bzw. 1,2 Mrd. US-$ der erforderlichen 7,4 Mrd. US-$ zur Verfügung stellen (bisher 500 bzw. 180 Mio. US-$).

3. IFC

Gründung 1956 als erste Schwestergesellschaft der IBRD; Abkommen in Kraft am 21.7.1956; Arbeitsaufnahme am 24.7.1956. UN- Sonderorganisation seit 2.2.1957.

Aufgabe: Förderung produktiver privater Unternehmen in ihren Mitgliedstaaten, insb. den Entwicklungsländern, durch Teilfinanzierung solider privater Investitionsprojekte (in der Regel bis zu 25 % der Projektkosten) ohne Rückzahlungsgarantie einer Regierung zu Marktkonditionen, sofern genügend privates Kapital zu angemessenen Bedingungen nicht erhältlich ist, durch Beschaffung von Fremd- und Beteiligungskapital für Privatunternehmen (durch Übernahmegarantien) sowie durch technische Hilfe und Beratung von Unternehmen und Regierungen.

Organe (Gouverneursrat, Exekutivdirektorium und Präsident) wie IBRD (Personalunion), jedoch eigener Geschäftsführender Vizepräsident: seit 1.1.1994 Jannik Lindbaek (Norwegen) und weitgehend eigener Mitarbeiterstab.

Finanzierungsmittel: Genehmigtes Kapital 2,45 Mrd. US-$; gezeichnete Kapitalanteile (30.6.1995: 2,34 Mrd. US-$) sind voll einzuzahlen. Eigenkapital (30.6.1996): 4,2 Mrd. US-$; Reinertrag im Geschäftsjahr 1996: 346 Mio. US-$.

4. MIGA

Gründung dieser Schwesterorganisation der IBRD am 11.10.1985 beschlossen; Abkommen in Kraft am 12.4.1988 (42 Mitgliedstaaten); 1. Projekt in 12/1989 genehmigt. Seit 1994 Mitglied der Internationalen Union der Kredit- und Investitionsversicherungsgesellschaften (Berner Union).

Aufgabe: Förderung privater Direktinvestitionen von Inländern eines Mitgliedstaats in den Entwicklungsländer-Mitgliedstaaten durch Übernahme von Garantien gegen nicht-kommerzielle Risiken solcher Investitionen (insb. Einschränkung des Währungstransfers durch das Entwicklungsland, Enteignung, Krieg und zivile Unruhen) sowie durch Förder- und Beratungsdienste für ihre Mitgliedstaaten; versichert werden können für 15 Jahre (in Ausnahmefällen 20 Jahre) bis zu 90 % des Investitionsbetrags, max. 50 Mio. US-$ je Projekt; Ergänzung zu nationalen Investitionsgarantie- bzw. Kapitalschutzabkommen und privaten Versicherungen.

Organe: Rat (Council) entsprechend der IBRD. Direktorium: 5 der 23 Direktoren werden von den Mitgliedstaaten mit der größten Anzahl von Kapitalanteilen ernannt, die übrigen von den Gouverneuren der anderen Mitgliedstaaten gewählt; ist für die allgemeine Geschäftstätigkeit verantwortlich. Geschäftsführender Vizepräsident und eigener Mitarbeiterstab.

Zur Weltbankgruppe gehört auch das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID): *10/1966 zur Förderung privater Direktinvestitionen; unabhängige Organisation mit Sitz von Washington, D.C.; Das Übereinkommen zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten wurde bis 30.6.1996 von 126 Staaten ratifiziert und von 13 weiteren Staaten unterzeichnet.

Mitglieder:

1. IBRD

Mitglieder/Anteilseigner (180): Mitglieder sind alle Staaten der Welt mit Ausnahme von: Andorra, Taiwan (bis 1980 wurde VR China durch Taiwan vertreten), Nordkorea, Kuba (18.10.1960 ausgetreten), Liechtenstein, Monaco, Palau, San Marino, Tuvalu und Vatikanstadt.

Beitrittsberechtigt sind die Mitgliedstaaten des IWF.

2. IDA

Mitglieder (159): Beitrittsberechtigt sind IBRD-Mitgliedstaaten.

3. IFC

Mitglieder (170): Beitrittsberichtigt sind IBRD-Mitgliedstaaten.

4. MIGA

Mitglieder (141): 15 weitere Staaten haben die Konvention über die MIGA unterzeichnet. Beitrittsberechtigt sind IBRD-Mitgliedstaaten.

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