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Weltbankgruppe
IBRD, IDA, IFC und MIGA
Sitz von IBRD, IDA und MIGA: 1818 H Street, N.W., Washington,
D.C. 20433, USA.
IBRD und IDA: Tel.:
(001202)-4771234, Fax: -4776391 MIGA: Tel (001202)-4736168, Fax: -5222630
Sitz der IFC: 1850 I Street, N.W., Washington, D.C. 20433,
USA; Tel.: (001202)-4771234; Fax: -6760365
WWW: http://www.worldbank.org
Europäisches Büro der Weltbankgruppe: 66, avenue d'Iéna,
F-75116 Paris.
IBRD und IDA: Tel.: (0033)1-40693000, Fax: -40693066; IFC: Tel.: (0033)1-40693060, Fax:
-47207771; ab 11/1997 Repräsentanz der Weltbankgruppe in Frankfurt am Main (bisher nur
IFC)
IBRD und IDA bilden zusammen die Weltbank.
Die Weltbankgruppe umfaßt insgesamt 4 rechtlich und finanziell selbständige
multilaterale Finanzinstitutionen:
- IBRD - Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
(International Bank for Reconstruction and Development);
- IDA - Internationale Entwicklungsorganisation (International
Development Association);
- IFC - Internationale Finanz-Corporation (International Finance
Corporation);
- MIGA - Multilaterale Investitionsgarantie-Agentur (Multilateral
Investment Guarantee Agency).
Gemeinsame Aufgabe dieser 4 Schwestergesellschaften, die
durch einen gemeinsamen Präsidenten sowie organisatorische Verflechtungen weitgehend
integriert sind, ist die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts in
ihren weniger entwickelten Mitgliedstaaten durch Finanzhilfen, durch Beratung und als
Katalysator für die Unterstützung durch Dritte. IBRD und IDA, deren oberste Ziele die
Bekämpfung der Armut sind, spielen eine maßgebliche Rolle bei der Koordinierung der
Entwicklungshilfe (Kofinanzierung mit anderen Gebern sowie Abstimmung der
Entwicklungsprogramme
einzelner Staaten und ihre Finanzierung). Als große, die künftige Tätigkeit der
Weltbankgruppe prägende Herausforderungen nennt ein Bericht des Präsidenten von 1994 das
Streben nach wirtschaftlichen Reformen, Investitionen in Menschen durch bessere Bildung,
Gesundheitsversorgung, Ernährung und Familienplanung, Umweltschutz, Förderung des
privaten Sektors und Neuorientierung des Staats.
1. IBRD
Gründung am 22.7.1944 auf der Währungs- und
Finanzkonferenz der Vereinten Nationen (UN) in Bretton Woods (USA) durch 45 Staaten -
zusammen mit der Errichtung des Internationalen Währungsfonds (IWF)
- beschlossen; das Abkommen trat am 27.12.1945 in Kraft; Arbeitsbeginn am 25.6.1946. Die
IBRD ist seit 15.11.194 UN-Sonderorganisation.
Aufgabe: Förderung der wirtschaftlichen und sozialen
Entwicklung ihrer Mitgliedstaaten durch Darlehensvergabe, wirtschaftliche Beratung und
technische Hilfe sowie als Mittler für Investitionen Dritter; keine Beteiligung an
Umschuldungsvereinbarungen.
Organe: Gouverneursrat je
Mitgliedstaat ein Gouverneur (in der Regel der Wirtschafts- oder Finanzminister) mit im
wesentlichen nach Kapitalzeichnung gewichtetem Stimmrecht; tagt jährlich gemeinsam mit
IWF; überträgt die meisten Befugnisse (ausgenommen u.a. Aufnahme und Suspendierung von
Mitgliedstaaten, Änderungen des Grundkapitals, Statutenänderungen) einem Exekutivdirektorium: 5 der 24 Direktoren werden von den 5
Mitgliedstaaten mit den größten Kapitalbeteiligungen ernannt, die übrigen 19 von
den Gouverneuren der zu Stimmrechtsgruppen zusammengefaßten anderen Mitgliedstaaten
gewählt; ist für die allgemeine Geschäftsführung verantwortlich; wird von mehreren
ständigen Ausschüssen (u.a. einem gemeinsamen Prüfungsausschuß zur Überwachung und
Bewertung der Geschäftstätigkeit der Weltbankgruppe) unterstützt; wählt den Präsidenten: zugleich Vorsitzender des Exekutivdirektoriums der
IBRD, der IDA, der IFC und der MIGA sowie Leiter des Mitarbeiterstabs von IBRD und IDA),
der nach Weisung des Exekutivdirektoriums die laufenden Geschäfte führt; seit 1.6.1995
James D. Wolfensohn (USA).
Personal: rd. 10.000, davon 8.600 in Washington.
83 Geschäftsstellen in 80 Staaten.
Finanzierungsmittel: Das genehmigtes Kapital bestand am
30.6.1996 aus 1,558 Mio. Anteilen, von denen 1,497 Mio. gezeichnet waren; jeder Anteil hat
einen Nennwert von 100.000 1974-Sonderziehungsrechten/SZR (ein 1974-SZR = 1,206 US-$). Vom
gezeichneten Kapital (180,630 Mrd. US-$) waren 10,994 Mrd. US-$ eingezahlt; 169,636 Mrd.
US-$ sind einforderbares Haftungskapital.
Aktivitäten:
- Ausleihungen:
Nach dem Zweiten Weltkrieg setzte die IBRD ihre Mittel v.a. zur Unterstützung des
Wiederaufbaus in Europa ein; seit 1950 widmet sie sich überwiegend der Förderung der
Entwicklungsländer. Neben projektgebundenen Darlehen vergibt die Bank Programmdarlehen
und seit 1980 auch Sektoranpassungs- und Strukturanpassungsdarlehen; Anpassungskredite
sind seit 1989 rückläufig. Darlehen werden zu kommerziellen Bedingungen an die
Mitglieder (Regierungen) oder gegen staatliche Garantie vergeben, sofern privates Kapital
zur Finanzierung produktiver Investitionen nicht zu angemessenen Bedingungen verfügbar
ist: Für alle nach dem 1.7.1982 ausgehandelten Darlehen halbjährlich variabler
Ausleihzinssatz, der sich nach den Selbstkosten der Bank für vergleichbare
Mittelaufnahmen berechnet (Zinssatz 1. Halbjahr 1996: 6,98 %); vor 7/1982 feste
Zinssätze; Bereitstellungsgebühr für zugesagte, aber noch nicht ausgezahlte Darlehen
derzeit 0,25 %; Laufzeit richtet sich grundsätzlich nach der Art des zu finanzierenden
Projekts und des Schuldnerlandes, im allg. 12-15 Jahre bei 3-5 Freijahren.
Zur weiteren Verbesserung der Qualität des Projektportfolios von IBRD und IDA wurde 1993
u.a. ein für jeden Staat individuelles Verfahren zur Überwachung der laufenden
Kreditprogramme eingeführt (bisher bezogen sich die Verfahren auf Einzelprojekte). Die
von Präsident Wolfensohn eingeleitete und vom Verwaltungsrat in 3/1997 gebilligte
umfassende Umstrukturierung der Weltbank (strategic compact), die mit einem Abbau von bis
zu 700 Stellen und Kosten von über 300 Mio. US-$ verbunden ist, soll die Effizienz der
Entwicklungshilfe steigern, die Projektqualität und das Produktangebot verbessern, die
Präsenz vor Ort stärken und die Bürokratie im Hauptquartier abbauen. Derzeit gelten rd.
2/3 der Entwicklungsprojekte als erfolgreich.
- Nicht-kreditäre Aktivitäten:
Die Beratung der Mitgliedstaaten in wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen
Fragen ist wesentlicher Bestandteil der Arbeit der Weltbankgruppe; u.a. Wirtschafts-,
Sektor- und Projektanalysen. Für die Kreditnehmer werden permanent Armutsgutachten,
Gutachten über den privaten Sektor, Umweltgutachten und Länderhilfsstrategien erstellt.
Das Institut für Wirtschaftsentwicklung (Economic Development Institute - EDI, * 1955)
führt laufend Schulungsveranstaltungen für entwicklungspolitische Entscheidungsträger
aus Entwicklungsländern durch. Zusammen mit 5 anderen internationalen Organisationen
wurde das (Joint Vienna Institute - JVI) gegründet (BIZ)
gegründet.
2. IDA
Gründung am 1.10.1959 als von der IBRD
in Personalunion geleitete Schwesterorganisation; Abkommen in Kraft am 24.9.1960;
Arbeitsbeginn am 8.11.1960. UN-Sonderorganisation seit 27.3.1961.
Aufgabe: Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in den
am wenigsten entwickelten Mitgliedstaaten und in den Staaten mit geringem
Pro-Kopf-Einkommen; Schwerpunkte in den 90er Jahren sind Reduzierung der Armut
(Entwicklung der menschlichen Ressourcen, Landwirtschaft, Wasserversorgung und
Kanalisation), wirtschaftliche Anpassungsmaßnahmen und Umweltschutz.
Organe wie IBRD (Personalunion).
Mittelvergabe: Die zinslosen Kredite werden an Mitglieder
(Regierungen) gewährt oder von diesen garantiert; Bearbeitungsgebühr von derzeit 0,75 %
p.a. auf ausstehende und ausgezahlte Kredite; Bereitstellungsgebühr für zugesagte, aber
noch nicht ausgezahlte Kredite derzeit 0 %; Laufzeit der Kredite 35-40 Jahren (bis 1987
generell 50 Jahre) bei 10 tilgungsfreien Jahren.
Sonder- und Treuhandfonds:
- Sonderfonds (*1982), der Kredite zu denselben
Bedingungen wie die IDA gewährte, die jedoch nur für den Kauf von Gütern und
Dienstleistungen von Mitgliedstaaten verwendet werden durften, wurde zum 31.5.1996
aufgelöst; alle Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und das Kapital wurden an die IDA
übertragen.
- Treuhandfonds für Gaza und das Westjordanland (*1993);
- Treuhandfonds (*1996) für die gemeinsame Initiative von
IWF und IBRD zur Schuldenentlastung der hochverschuldeten ärmsten Länder (Heavily
indebted poor countries - HIPC), die auch die staatlichen Gläubiger des Pariser Clubs und
regionale Entwicklungsbanken einschließt; IBRD und IWF wollen bis zu 2 bzw. 1,2 Mrd. US-$
der erforderlichen 7,4 Mrd. US-$ zur Verfügung stellen (bisher 500 bzw. 180 Mio. US-$).
3. IFC
Gründung 1956 als erste Schwestergesellschaft der IBRD; Abkommen in Kraft am 21.7.1956; Arbeitsaufnahme am 24.7.1956.
UN- Sonderorganisation seit 2.2.1957.
Aufgabe: Förderung produktiver privater Unternehmen in ihren
Mitgliedstaaten, insb. den Entwicklungsländern, durch Teilfinanzierung solider privater
Investitionsprojekte (in der Regel bis zu 25 % der Projektkosten) ohne
Rückzahlungsgarantie einer Regierung zu Marktkonditionen, sofern genügend privates
Kapital zu angemessenen Bedingungen nicht erhältlich ist, durch Beschaffung von Fremd-
und Beteiligungskapital für Privatunternehmen (durch Übernahmegarantien) sowie durch
technische Hilfe und Beratung von Unternehmen und Regierungen.
Organe (Gouverneursrat, Exekutivdirektorium und Präsident)
wie IBRD (Personalunion), jedoch eigener Geschäftsführender
Vizepräsident: seit 1.1.1994 Jannik Lindbaek (Norwegen) und weitgehend eigener
Mitarbeiterstab.
Finanzierungsmittel: Genehmigtes Kapital 2,45 Mrd. US-$;
gezeichnete Kapitalanteile (30.6.1995: 2,34 Mrd. US-$) sind voll einzuzahlen. Eigenkapital
(30.6.1996): 4,2 Mrd. US-$; Reinertrag im Geschäftsjahr 1996: 346 Mio. US-$.
4. MIGA
Gründung dieser Schwesterorganisation der IBRD
am 11.10.1985 beschlossen; Abkommen in Kraft am 12.4.1988 (42 Mitgliedstaaten); 1. Projekt
in 12/1989 genehmigt. Seit 1994 Mitglied der Internationalen Union der Kredit- und
Investitionsversicherungsgesellschaften (Berner Union).
Aufgabe: Förderung privater Direktinvestitionen von
Inländern eines Mitgliedstaats in den Entwicklungsländer-Mitgliedstaaten durch
Übernahme von Garantien gegen nicht-kommerzielle Risiken solcher Investitionen (insb.
Einschränkung des Währungstransfers durch das Entwicklungsland, Enteignung, Krieg und
zivile Unruhen) sowie durch Förder- und Beratungsdienste für ihre Mitgliedstaaten;
versichert werden können für 15 Jahre (in Ausnahmefällen 20 Jahre) bis zu 90 % des
Investitionsbetrags, max. 50 Mio. US-$ je Projekt; Ergänzung zu nationalen
Investitionsgarantie- bzw. Kapitalschutzabkommen und privaten Versicherungen.
Organe: Rat (Council)
entsprechend der IBRD. Direktorium: 5
der 23 Direktoren werden von den Mitgliedstaaten mit der größten Anzahl von
Kapitalanteilen ernannt, die übrigen von den Gouverneuren der anderen Mitgliedstaaten
gewählt; ist für die allgemeine Geschäftstätigkeit verantwortlich.
Geschäftsführender Vizepräsident und eigener Mitarbeiterstab.
Zur Weltbankgruppe gehört auch das Internationale Zentrum zur
Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID): *10/1966 zur Förderung privater
Direktinvestitionen; unabhängige Organisation mit Sitz von Washington, D.C.; Das
Übereinkommen zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und
Angehörigen anderer Staaten wurde bis 30.6.1996 von 126 Staaten ratifiziert und von 13
weiteren Staaten unterzeichnet.
Mitglieder:
1. IBRD
Mitglieder/Anteilseigner (180): Mitglieder
sind alle Staaten der Welt mit Ausnahme von: Andorra,
Taiwan (bis 1980 wurde VR
China durch Taiwan vertreten), Nordkorea,
Kuba (18.10.1960 ausgetreten), Liechtenstein, Monaco, Palau, San Marino, Tuvalu und Vatikanstadt.
Beitrittsberechtigt sind die Mitgliedstaaten des IWF.
2. IDA
Mitglieder (159): Beitrittsberechtigt sind IBRD-Mitgliedstaaten.
3. IFC
Mitglieder (170): Beitrittsberichtigt sind IBRD-Mitgliedstaaten.
4. MIGA
Mitglieder (141): 15 weitere Staaten haben die Konvention über die MIGA unterzeichnet.
Beitrittsberechtigt sind IBRD-Mitgliedstaaten.
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