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CITES
Secretariat for the Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna
and Flora
Sitz: 15 chemin des Anémones, CH-1219 Genf Tel.:
(0041)22-9799139, Fax: -7973417
WWW: http://www.wcmc.org.uk/CITES/english/index.html
Gründung am 3.3.1973 in Washington D.C. zur Überwachung des
"Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender
Tiere und Pflanzen" - kurz: Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) -, das 1975
in Kraft trat .
Ziele: Kontrolle bzw. Verbot des gewerbsmäßigen Handels mit
und Andenkenerwerbs von Exemplaren gefährdeter Arten freilebender Tiere und Pflanzen.
Drei Schutzkategorien bedrohter Arten sind in Anhängen aufgelistet (heute rund 8000 Tier-
und 40.000 Pflanzenarten):
Anhang I umfaßt die unmittelbar von der Ausrottung bedrohten
Pflanzen und Tiere (z.B. Fischotter, Tiger, Pandabär, Unechte Karettschildkröte und der
Afrikanische Elefant außerhalb von Botswana,
Namibia und Simbabwe); sie dürfen nur in
wissenschaftlich begründeten Ausnahmefällen gehandelt werden. Anhang
II listet Arten auf, deren Überleben gefährdet ist (z.B. Afrikanischer Elefant in
Botswana, Namibia und Simbabwe, Flußpferd, Luchs, Kranich,
Kolibri); ein kontrollierter Handel mit Ausfuhrdokumenten ist erlaubt. Anhang III beinhaltet Arten, die ein Staat für sein Gebiet als
gefährdet erklärt (z.B. Nasenbär in Uruguay);
sie dürfen nur mit Ausfuhrdokumenten gehandelt werden.
Organe: Internationale Artenschutzkonferenz der
Vertragsstaaten (in der Regel alle 2 Jahre); Beschlüsse bedürfen der
Zweidrittelmehrheit.
Das Sekretariat (eigentliche IGO; durch UNEP verwaltet) wird von einem Generalsekretär
geleitet.
Finanzierung des Sekretariats durch Beiträge der
Vertragsstaaten und Spenden (u.a. der Pelz- und Lederindustrie!); Kern- Jahreshaushalt ca.
4 Mio. sfr, für Projektfinanzierung ca. 2 Mio. $.
Aktivitäten: Das CITES-Sekretariat überwacht den
internationalen Handel mit den im Artenschutzübereinkommen (WA) erfaßten Tieren und
Pflanzen und verwaltet das Übereinkommen.
Die 7. CITES-Konferenz der in Lausanne (Schweiz) 1989 beschloß mit 76 gegen 11 Stimmen
ein weltweites Handelsverbot für Elfenbein (Ablehnung v.a. durch Botswana, Burundi, Malawi, Mosambik, Simbabwe und die Südafrika) und setzte den Afrikanischen
Elefanten in Anhang I des WA.
Die 8. Konferenz in Kyoto (Japan) 1992 beschloß, den Handel mit Tropenhölzern (u.a.
brasilianisches Rosenholz) zu verbieten bzw. einzuschränken (Mahagoni), den Heringfang im
Nordatlantik zum Schutz der Bestände einzustellen, den nordamerikanischen Schwarzbär und
den Braunbär in der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) sowie Tropenvögel besser zu
schützen.
Die 9. Konferenz in Fort Lauderdale (USA) 1994 nahm über 60 Tier- und Pflanzenarten neu
in das WA auf (so u.a. das Flußpferd in Anhang II) und behielt das Handelsverbot für
Elefantenprodukte (darunter ein weltweites Verbot des Elfenbeinhandels) bei.
Auf der 10. Konferenz in Harare (Simbabwe) im Juni 1997 wurde auf Antrag von Botswana, Namibia und Simbabwe mit der erforderlichen
Zweidrittelmehrheit beschlossen, den internationalen Handel mit Stoßzähnen des
Afrikanischen Elefanten (Elfenbein) aus diesen Staaten angesichts der Vermehrung der
Herden in ihren Wildparks um jährlich 5 % und hoher Lagerbestände an Elfenbein von
verendeten oder gezielt erlegten Elefanten in begrenztem Umfang zuzulassen. Die 3 Staaten
dürfen ab 1999 59 t Elfenbein unter Überwachung durch ein internationales Kontrollsystem
an Japan verkaufen, wo Elfenbein v.a. zum Schnitzen traditioneller
Namenssiegel (sog. Hankos) verwendet wird. Der Erlös von mehr als 10 Mio. DM soll für
den Wildschutz eingesetzt werden. Der Afrikanische Elefant in diesen 3 Staaten wird somit
nicht mehr als vom Aussterben bedrohte Tierart (Anhang I des WA), sondern als gefährdete
Tierart (Anhang II) eingestuft.
Ein Antrag Japan, den Handel mit Walen wieder
zuzulassen, wurde zurückgewiesen. Insgesamt 5 Anträge Japans und Norwegens, die den Fang bestimmter Walarten
(1986 verbotenen; IWC) wieder ermöglichen sollten, erreichten ebenfalls nicht die
erforderliche Zweidrittelmehrheit. Trotz der Fangverbote werden illegal immer noch Wale
gejagt.
Das größte Defizit des WA liegt in seiner Umsetzung: CITES-Vorgaben haben bisher nur in
einem Drittel der Vertragsstaaten nationale Gesetzeskraft erlangt. Da das WA ein
internationales Handelsabkommen ist, kann es auch erst bei Grenzüberschreitungen wirksam
werden. |
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