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Politisches System Republik seit 1991 mit Verfassung von 1992. Parlament mit 101 Sitzen, Wahl alle 4 Jahre. Nur estnische Staatsbürger ab 18 Jahre haben Wahlrecht. Wahl des Staatsoberhauptes alle 5 Jahre durch das Parlament.Nach der Verfassung vom 28.06.1992 ist Estland eine parlamentarische Demokratie. Grundrechte und Gewaltenteilung sind in der Verfassung abgesichert. Der Staatspräsident ist zeremonielles Staatsoberhaupt, hat aber traditionell stärkere Befugnisse als der deutsche Bundespräsident. Er ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Die Regierung unter Leitung des Ministerpräsidenten ist dem Parlament verantwortlich. Mit der Ernennung zum Regierungsmitglied ruht das Abgeordnetenmandat. Verwaltung Unterhalb der Zentralregierung gibt es von der Regierung ernannte Landräte in insgesamt 15 Landkreisen. Die Parlamente der 47 Städte und 202 Gemeinden wurden bei den letzten Kommunalwahlen am 20.10.2002 auch unter Beteiligung der aufenthaltsberechtigten Nicht-Esten gewählt. 15 Bezirke
Regierung Koalition aus Reformpartei (liberal), IRL (nationalkonservativ) und Sozialdemokraten Opposition Zentrumspartei, Volksunion und Grüne Gewerkschaften Zentralverband der Gewerkschaften Estlands mit ca. 200.000 Mitgliedern; Union der Bediensteten des öffentlichen Dienstes "TALO" mit ca. 75.000 Mitgliedern Mitgliedschaft in internationalen Organisationen EU (seit 01.05.2004); NATO, UNO, EBRD (Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung); ECE (Wirtschaftskommission für Europa); Europarat; FAO (VN-Landwirtschafts- und Ernährungsorganisation); IAEA (Internationale Atomenergie-Organisation); IBRD (Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung); ICAO (Internationale Zivilluftfahrt-Organisation); ICJ (Internationaler Gerichtshof); IHO (International Hydrographic Organization); ILO (Internationale Arbeitsorganisation); IWF (Internationaler Währungsfonds); IMO (Internationale Seeschifffahrts-Organisation); Interpol; INTOSAI (Internationale Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden); IOC (Internationales Olympisches Komitee); IOC (Zwischenstaatliche Ozeanographische Kommission); IPU (Interparlamentarische Union); ISOISO (Internationales Normungsgremium); ITU (Internationale Fernmeldeunion); MIGA (Multilaterale Investitions-Garantie-Agentur); NACC (Nordatlantischer Kooperationsrat); OIE (Internationales Tierseuchenamt); Ostseerat; OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa); Rotes Kreuz; UNCTADUNCTAD (Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen); UNDP (Entwicklungsprogramm der VN); UNESCOUNESCO (VN-Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur); UPU (Weltpostverein); WEU (Westeuropäische Union; assoziierter Partner); WHO (Weltgesundheitsorganisation); WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum); WMO (Weltorganisation für Meteorologie); WTO (Welthandelsorganisation) Einreise Am 21.12.2007 ist Estland neben weiteren Staaten dem Schengener Abkommen beigetreten. Dadurch sind ab diesem Datum die Binnengrenzkontrollen an den Land- und Seegrenzen aufgehoben worden. Die Kontrollen bei Flügen zwischen Estland und den anderen Schengenstaaten werden erst mit dem Flugplanwechsel zum 30.03.2008 eingestellt. Reisedokumente Erwachsene: Als Reisedokument genügt ein gültiger Reisepass oder Personalausweis. Auch vorläufige Reisepässe und Personalausweise werden anerkannt. Der von der Bundespolizei an der Grenze ausgestellte Reiseausweis als Passersatz wird zur Einreise nach Estland nicht anerkannt. Kinder: Die Eintragung eines Kindes bis zum Alter von 15 Jahren im Reisepass eines Elternteils ist für die Einreise ausreichend. Deutsche Kinderausweise werden ebenfalls anerkannt; dabei ist für ein Kind ab dem 7. Lebensjahr ein Lichtbild vorgeschrieben. Um Verzögerungen bei der Einreise zu vermeiden, wird empfohlen, auch schon bei Kindern unter 7 Jahren ein Lichtbild im Reisedokument anbringen zu lassen. Hinweise für die Ausreise nach Russland Reisende, die von Estland aus nach Russland ausreisen möchten, sollten folgendes beachten: Die russische Botschaft in Tallinn stellt Deutschen ein Visum aus, wenn sie in Estland wohnhaft sind oder sich längere Zeit im Lande aufhalten. Die Bearbeitung nimmt etwa zwei Wochen in Anspruch. Reisende, die von Russland aus nach Estland einreisen und anschließend nach Russland zurückreisen möchten (z.B. St. Petersburg - Tallinn - St. Petersburg), sollten unbedingt darauf achten, im Besitz eines Visums für zwei bzw. mehrere Einreisen zu sein. Entsprechendes gilt z.B. für Reisen über das Kaliningrader Gebiet und die baltischen Staaten nach St. Petersburg.
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