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Die medizinische Grundversorgung ist zumeist befriedigend. Estland ist Endemiegebiet der Frühjahr-Sommer-Meningo-Encephalitis (FSME), so dass für Risikogruppen und bei Langzeitaufenthalten eine vorherige Schutzimpfung nach ärztlicher Beratung angezeigt sein kann. Es besteht in Estland für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung soweit dringend erforderlich bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen.Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslands-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z.B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland". Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen. Kriminalität Reisende mit Pkw sollten sich einer erhöhten Diebstahlgefahr bewusst sein und die üblichen Vorsichtsmaßregeln beachten (möglichst bewachte Parkplätze benutzen, möglichst nichts im Auto zurücklassen etc.). Die Kleinkriminalität (Handtaschendiebstahl u.a.) konzentriert sich insbesondere in Tallinn. In letzter Zeit ist es dort auch wiederholt zu Raubüberfällen gekommen. Sitten & Bräuche Familienstruktur Viele Paare leben bereits vor ihrer Hochzeit oder ihr ganzes Leben ohne Trauschein zusammen. Geheiratet wird weltlich, aber immer mehr Paare lassen sich auch kirchlich trauen. Frisch verheiratete Paare leben meistens noch eine zeitlang bei ihren Eltern, bis sie sich eine finanzielle Basis geschaffen haben. Die Familien haben meist sind ein bis drei Kinder. Die Großfamilie nimmt weiterhin einen wichtigen Stellenwert ein und Großeltern betreuen häufig ihre Enkel, wenn deren Eltern arbeiten. Eltern unterstützen ihre erwachsenen Kinder finanziell entsprechend ihrer Möglichkeiten. Dafür kümmern sich die Kinder um ihre Eltern, wenn diese in Rente gehen. In Pflegeheimen wohnen deshalb nur die älteren Menschen, die keine Verwandten mehr haben. In den Städten leben die Familien in Wohnungen oder kleinen Einfamilienhäusern mit Garten. Familien in ländlichen Gebieten leben auf Bauernhöfen in größeren Häusern. Umgangsformen Esten begrüßen sich mit einem einfachen Tere (Hallo) und geben sich die Hand. Eine Unterhaltung beginnt häufig mit den Floskeln Kuidas käsi käib? (Wie geht es dir?) oder Kuidas läheb? (Was machst du?). Weitere Begrüßungsformen sind Tere hommikut (Guten Morgen) und Tere õhtut (Guten Abend). Fremde, ältere und Autoritätspersonen werden mit dem Personalpronomen teie gesiezt. Mit dem Pronomen sina duzen sich Freunde und Verwandte. Freizeit Beliebte Sportarten sind Volleyball, Segeln, Schlittenfahren, Schlittschuhlaufen, Schwimmen und Radfahren. Tallinn bietet eine große Auswahl an Restaurants, Cafés und Bars. Im Theater werden auch Opern und Ballette inszeniert. Hübsche Souvenirs sind Bernstein und Kunstgewerbeartikel aller Art. Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Fr 09.00/10.00-18.00/19.00 Uhr (Warenhäuser bis 20.00/21.00 Uhr), Sa 10.00-16.00 Uhr. Basketball ist die beliebteste Sportart. Fußballspiele sind ebenfalls gut besucht. Ausgezeichnete Wander- und Wassersportmöglichkeiten. Gute Loipen für Ski-Langlauffans. Zuschläge für Bedienung sind in den Rechnungen enthalten. Die Taxifahrpreise enthalten ebenfalls bereits ein Trinkgeld. Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Esten sind sehr stolz auf ihre Kultur und Geschichte, dies sollte man als Besucher respektieren. In Estland besteht ein gesetzliches Verbot auf öffentlichen Plätzen Alkohol zu trinken. Verstöße dagegen werden mit Geldbußen bestraft.
FLUGZEUG: Binnenflugverkehr zwischen Tallinn und den
Inseln Saaremana und Hiiumaa (allerdings nicht während der Wintermonate). Reisen mit dem Pkw Wer in Estland mit dem Pkw unterwegs ist, muss bei Polizeikontrollen neben der
gültigen Fahrerlaubnis auch den Versicherungsschutz durch eine Grüne Karte nachweisen
sowie die Fahrzeugpapiere im Original vorlegen. Straßenbenutzungsgebühren werden nicht
erhoben. In Estland ist während des ganzen Jahres und zu jeder Tageszeit das Fahren mit
Abblendlicht vorgeschrieben. Es gilt eine faktische "0,0-Promille-Grenze";
polizeiliche Alkohol- und Geschwindigkeitskontrollen sind häufig. Vom 1.12. bis 1.3. ist
die Benutzung von Winterreifen Pflicht; dieser Zeitraum kann aufgrund der jeweiligen
Witterungsverhältnisse allerdings auch kurzfristig ausgedehnt werden. Die Benutzung von
Spike-Reifen ist vom 15.10. bis 15.4. gestattet. Am Steuer ist die Benutzung von
Mobiltelefonen ohne Freisprechanlage nur außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt. Die
Höchstgeschwindigkeit für PKW beträgt generell 50 km/h innerhalb und 90 km/h außerhalb
geschlossener Ortschaften. Das Straßennetz ist ausreichend, hat aber noch nicht
durchgehend mitteleuropäischen Standard. Die zollrechtlichen Vorschriften für Reisende lehnen sich weitgehend an die in vielen europäischen Staaten üblichen Regelungen an. Die Ausfuhr von künstlerisch oder historisch bedeutsamen, vor 1946 geschaffenen Objekten unterliegt Beschränkungen. Genauere Informationen über die aktuellen Zollvorschriften sind in englischer Sprache der Homepage der estnischen Zollverwaltung (www.customs.ee) zu entnehmen. Sofern die Einfuhr humanitärer Hilfslieferungen nach Estland beabsichtigt wird, ist die vorherige Einsichtnahme in diese Homepage dringend anzuraten. Einfuhr von Tieren Auch in Estland gilt der innerhalb der EU geforderte Heimtierausweis, in den auch die Tollwutimpfung einzutragen ist. Die Erstschutzimpfung gegen Tollwut muss mindestens 21 Tage und die letzte Tollwutimpfung darf höchstens 12 Monate vor der Einfuhr nach Estland liegen. Unter 3 Monate alte Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) müssen nicht gegen Tollwut geimpft, aber klinisch gesund sein. Als Nachweis hierfür verlangen die estnischen Behörden eine formlose Bescheinigung des zuständigen Tierarztes, dass das Muttertier gegen Tollwut geimpft war (sofern das Jungtier noch von ihr abhängt), bzw. das Jungtier seit der Geburt keinen Kontakt zu infizierten Wildtieren gehabt hat. Detaillierte Informationen erhält man über die Homepages des estnischen Veterinäramtes und des estnischen Landwirtschaftsministeriums . |
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