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Politisches System

Demokratisch-parlamentarischer Bundesstaat seit 1949; Verfassung vom 23. Mai 1949, letzte Änderung 1998. Das Grundgesetz kann mit einer Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat geändert werden; von jeglicher Änderung ausgeschlossen sind grundlegende Prinzipien wie die föderale Gliederung, das Wesen der Bundesrepublik als demokratischer und sozialer Rechtsstaat oder die Unverletzbarkeit der Menschenwürde des Einzelnen. Gegliedert in 16 Bundesländer (seit 1990; zuvor in 10 Länder plus Westberlin). Die höchste Staatsgewalt liegt beim Bund (Bundesrecht bricht Landesrecht); doch haben auch die Länder eigene Staatsgewalt und spezielle Zuständigkeiten, z.B. die Kulturhoheit. auswärtige Beziehungen und Verteidigung sind dem Bund vorbehalten. Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus und wird von ihm wie in jeder repräsentativen Demokratie in Wahlen ausgeübt (im Bund und in 8 Bundesländern alle 4, in den übrigen 8 Bundesländern alle 5 Jahre); die Wahlen sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Wahlrecht ab 18 Jahre. Parlament ist der Bundestag mit 656 Mitgliedern (ohne Überhangmandate), ab 2002 verkleinert auf 598 Abgeordnete. Zur Wahrung der Länderinteressen ist der Bundesrat mit 69 von den Landesregierungen entsandten Mitgliedern an der Gesetzgebung beteiligt.


Verwaltung

16 Bundesländer. Eine Karte der Bundesländer finden Sie hier.

  Fläche (km2) Bevölkerung Bev.-Dichte (Einw./km2)
Baden-Württemberg (Stuttgart)
  35 751,63 10 475 932 293
Bayern (München)
  70 547,96 12 154 967 172
Berlin
  890,22 3 386 667 3804
Brandenburg (Potsdam)
  29 476,36 2 601 207 88
Bremen
  404,23 663 065 1640
Hamburg
  755,33 1 704 735 2257
Hessen (Wiesbaden)
  21 114,82 6 051 966 287
Mecklenburg- Vorpommern (Schwerin)
  23 171,04 1 789 322 77
Niedersachsen (Hannover)
  47 613,51 7 898 760 166
Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf)
  34 079,86 17 999 800 528
Rheinland-Pfalz (Mainz)
  19 846,86 4 030 773 208
Saarland (Saarbrücken)
  2570,19 1 071 501 417
Sachsen (Dresden)
 

18 412,83

4 459 686 242
Sachsen-Anhalt (Magdeburg)
  20 446,83 2 648 737 130
Schleswig-Holstein (Kiel)
  15 768,80 2 777 275 176
Thüringen (Erfurt)
  16 171,70 2 449 082 151

Parteien

Die Parteien wirken nach Art. 21 GG bei der politischen Willensbildung des Volkes mit; diese besondere verfas-sungsrechtliche Stellung berechtigt die Parteien zu staatlicher Alimentation, so dass die Bundesrepublik Deutschland auch als Parteienstaat bezeichnet werden kann. Über ein eventuelles Verbot einzelner Parteien, welche die »freiheitliche demokratische Grundordnung beeinträchtigen«, kann nur das Bundesverfassungsgericht als oberstes Organ der Judikative entscheiden; bislang wurden zwei Parteien verboten: 1952 die (rechte) Sozialistische Reichspartei (SRP) und 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Im März 2003 scheiterte der Versuch von Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag, die rechtsextreme Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) wegen Verfassungswidrigkeit verbieten zu lassen: Wegen zahlreicher V-Männer des Verfassungsschutzes in Führungsgremien der NPD lehnten die Richter des zuständigen Zweiten Senats des Verfassungsgerichts in Karlsruhe die Fortführung des Verbotsverfahrens ab.

Die wichtigsten Parteien (Mitgliederstand 11 /2007):

  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), linke Mitte; gegr. 1875 (als Sozialistische Arbeiterpartei), in Tradition des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins (1863) Vorsitzender: Kurt Beck; Generalsekretär: Hubertus Heil; 541 000 Mitglieder

  • Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), Mitte rechts; gegr. 1950, auf Bundesebene und in allen Ländern bis auf Bayern vertreten Vorsitzende: Angela Merkel; Generalsekretär: Ronald Pofalla; 539 000 Mitglieder.

  • Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU), rechts; gegr. 1945, in der Tradition der früheren Bayerischen Volkspartei und auf Bayern konzentriert Vorsitzender: Erwin Huber; 167 500 Mitglieder.

  • Bündnis 90/Die Grünen, links-ökologisch; gegr. 1980 als Sammelbecken alternativer Umwelt- und Friedensgruppen, 1993 mit der DDR-Bürgerrechtsbewegung Bündnis 90 vereinigt Vorsitzende: Reinhard Bütikofer und Claudia Roth; Bundesgeschäftsführerin: Steffi Lemke; 44 000 Mitglieder

  • Freie Demokratische Partei (FDP), liberal; gegr. 1948 auf Bundesebene Vorsitzender: Guido Westerwelle; Generalsekretär: Dirk Niebel; 64 500 Mitglieder

  • Die Linke; gegr. 2007 aus dem Zusammenschluss der Linkspartei/PDS und der WASG. Vorsitzende: Lothar Bisky und Oskar Lafontaine; 72 000 Mitglieder

Nicht im Bundestag vertreten:

  • Deutsche Volksunion (DVU), rechter Rand; gegr. 1987; derzeit nur noch in den Landesparlamenten von Brandenburg und Bremen vertreten Vorsitzender: Gerhard Frey; 7000 Mitglieder

  • Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), rechter Rand; gegr. 1964; derzeit in den Landesparlamenten von Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern vertreten. Vorsitzender: Udo Voigt; 7200 Mitglieder

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