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Politisches System

Die Republik Österreich ist ein bundesstaatlich verfasster demokratischer Rechtsstaat. Das österreichische Verfassungsrecht besteht aus der Bundesverfassung im engeren Sinn und einer Vielzahl von Verfassungsgesetzen und Staatsverträgen. Das Bundesverfassungsgesetz aus dem Jahre 1920 in der Verfassung von 1929 (B-VG) bildet das Kernstück der österreichischen Bundesverfassung. Der im Jahre 2003 eingesetzte "Österreich-Konvent" soll bis Ende 2004 einen neuen Verfassungsentwurf vorbereiten, in dem die bisherigen Vorschriften nicht nur redaktionell überarbeitet und zusammengefasst werden, sondern der nach Möglichkeit auch inhaltliche Veränderungen bringt.

Österreich besteht aus neun Bundesländern: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien. Jedes Bundesland hat eine Landesregierung, an deren Spitze der vom Landtag gewählte "Landeshauptmann" (in Wien: der Bürgermeister) steht. Generell sind die österreichischen Bundesländer nach der Verfassung im Verhältnis zum Gesamtstaat mit weniger Kompetenzen ausgestattet als die deutschen Länder. Die Landtagsabgeordneten werden nach den gleichen Grundsätzen wie die Abgeordneten des Nationalrates gewählt. Die Landesregierungen setzen sich jedoch überwiegend entsprechend dem Parteienproporz im Landtag zusammen. Nur in Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Wien bilden sich die Regierungen im "freien Spiel der Kräfte" auf der Grundlage von Mehrheitsverhältnissen bzw. Koalitionsabsprachen.

Der Bundespräsident geht aus gleicher, unmittelbarer, geheimer und persönlicher Volkswahl direkt hervor. Seine Amtszeit dauert sechs Jahre, eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Seine Befugnisse entsprechen weitgehend denen des deutschen Bundespräsidenten, sie gehen allerdings bei der Regierungsbildung deutlich darüber hinaus, da er den Bundeskanzler be- und ernennen kann. Alle Akte des Bundespräsidenten erfolgen auf Vorschlag der Bundesregierung oder des von ihr bevollmächtigten Bundesministers. Am 25. April 2004 wählten die Österreicher schon im ersten Wahlgang mit 52,4% den SPÖ-Politiker Dr. Heinz Fischer zum neuen Staatsoberhaupt. Seine Amtseinführung fand am 8. Juli 2004 statt, überschattet vom Tod seines Amtsvorgängers Dr. Thomas Klestil am 6. Juli.

An der Spitze der Bundesregierung steht der Bundeskanzler. Er hat im Gegensatz zum deutschen Bundeskanzler keine Richtlinienkompetenz. Seine Regierung besteht aus zehn Bundesministern und 6 Staatssekretären. Er führt die Regierungsgeschäfte mit einem Vizekanzler. Laut Verfassung kommt dem Bundeskanzler in den ersten 20 Tagen der Abwesenheit des Bundespräsidenten dessen Vertretung zu.

Die Organe der Gesetzgebung sind der Nationalrat (Parlament) und der Bundesrat (Länderkammer). Beide Kammern treten zur Angelobung des Bundespräsidenten als Bundesversammlung zusammen.

Der Nationalrat ist das wichtigste Organ der Gesetzgebung. Seine 183 Abgeordneten stehen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl alle vier Jahre zur Wahl. Das aktive Wahlrecht hat man in Österreich ab 19 Jahren, das passive ab 21 Jahren. Der Nationalrat wählt aus seiner Mitte den Ersten Präsidenten des Nationalrats, den Zweiten Präsidenten und den Dritten Präsidenten (Thomas Prinzhorn. Ihnen obliegt bei einer länger als 20 Tage dauernden Abwesenheit des Bundespräsidenten dessen Vertretung.

Der Bundesrat vertritt die Interessen der Bundesländer auf Bundesebene. Seine 64 Mitglieder sind von den Landtagen gewählt. Somit sind die Länder an der Gesetzgebung beteiligt. Die Einwohnerzahl der Bundesländer entscheidet darüber, wie viele Mitglieder jedes Land in den Bundesrat entsenden kann. Die Präsidentschaft wechselt halbjährlich nach dem Alphabet der Bundesländer. Für Gesetzesbeschlüsse bedarf es der Zustimmung beider Kammern, wobei der Bundesrat jedoch nur ein temporäres Vetorecht (aufschiebende Wirkung) besitzt.

Gerichtswesen

Die "Höchstgerichte" in Österreich sind der Verfassungsgerichtshof (VfGH), der Verwaltungsgerichtshof und der Oberste Gerichtshof. Dem Verfassungsgerichtshof kommt vor allem die Prüfung von Gesetzen auf ihre Übereinstimmung mit der Verfassung sowie von Verordnungen und Bescheiden im Hinblick auf ihre Gesetzmäßigkeit zu. Die Richter des VfGH (Präsident, Vizepräsident, sechs weitere Richter) ernennt der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung. Der Verwaltungsgerichtshof überprüft die Bescheide der öffentlichen Verwaltungsbehörden. Der Oberste Gerichtshof ist die oberste Instanz in Zivil- und Strafsachen.


Verwaltung

9 Bundesländer

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Parteien

  • Österreichische Volkspartei (ÖVP), 1945 gegründet, angelehnt an die katholische Soziallehre, im Salzburger Programm von 1972 als »progressive Zentrumspartei« definiert.
  • Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ), hieß bis 1991 Sozialistische Partei Österreichs, Nachfolgerin der bereits 1874 ins Leben gerufenen Sozialdemokratischen Arbeiterpartei, neu gegründet 1945, profilierte sich unter Bruno Kreisky erfolgreich als »linke Volkspartei«.
  • Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ), 1956 hervorgegangen aus dem Verband der Unabhängigen und der Freiheitspartei, programmatisch unscharf, bis 2005 stark bestimmt vom rechtspopulistischen Ex-Vorsitzenden Jörg Haider, der mit rechten und nationalen Parolen um Stimmen wirbt. Im April spaltet sich unter Führung Jörg Haiders die BZÖ ab.
  • Die Grünen - Die Grüne Alternative, 1986 gegründet mit Zielrichtung Umweltschutz und soziale Gerechtigkeit.
  • Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ), gegründet 1918, streng hierarchisch gegliedert nach Moskauer Vorbild, aber kaum noch von politischer Bedeutung.
  • Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ), gegründet 2005 auf Initiative des ehemaligen FPÖ-Vorsitzenden Jörg Haiders durch Abspaltung von der FPÖ.

Gewerkschaften

Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB) mit 14 Einzelgewerkschaften und 1,4 Mio. Mitgliedern Internationale Mitgliedschaft: Europäischer Gewerkschaftsbund (EGB).Internationaler Bund Freier Gewerkschaften (IBFG) Weltverband der Arbeitnehmer (WVA): nur Fraktion Christlicher Gewerkschafter im ÖGB


Mitgliedschaft in Internationalen Organisationen

Vereinte Nationen und Sonderorganisationen (OSZE), Europarat, Europäische Union, als neutrales Land nicht Mitglied der NATO, aber Teilnahme am NATO-Programm (Partnerschaft für den Frieden) und Beobachterstatus bei der WEU, Western European Armaments Group (WEAG)


Einreise

Reisedokumente

Deutsche Staatsangehörige können mit Reisepass oder Personalausweis (auch dem vorläufig ausgestellten) nach Österreich einreisen. Für Kinder ist die Einreise auch mit Kinderausweis, Kinderreisepass oder mit Eintragung in den Reisepass eines Elternteils möglich.

Gemäß des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates vom 13. Dezember 1957 ist die Einreise auch mit einem weniger als ein Jahr abgelaufenen Reisepass oder Kinderausweis möglich.

Einreise mit Tieren

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU  (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden, für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen) gilt ab 01. Oktober 2004 folgende Regelung:Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.Dieser Ausweis ersetzt die bisherigen einzelnen Dokumente der EU-Staaten.Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet sowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) unter www.bmelv.de .


Zuständige Vertretungen

Botschaft in Deutschland
post.gif (1410 Byte) Stauffenbergstraße 1, 10785 Berlin
Internationale Vorwahl 30-20 28 700
Internationale Domäne www.oesterreichische-botschaft.de
Amtsbezirk Länder Berlin, Land Brandenburg, Land Mecklenburg-Vorpommern, Freistaat Sachsen, Land Sachsen-Anhalt und Freistaat Thüringen
Außenstelle der Botschaft in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Johanniterstraße 2, 53113 Bonn
Internationale Vorwahl 0228- 53 00 60
Internationale Domäne bonn-as@bmaa.gv.at
Amtsbezirk Länder Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
Generalkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Alsterufer 37, 20354 Hamburg
Internationale Vorwahl 040-4 13 29 50
Internationale Domäne hamburg-gk@bmaa.gv.at
Amtsbezirk Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Generalkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Ismaninger Straße 136, 81675 München
Internationale Vorwahl 089-99 81 50
Internationale Domäne www.oegkmuenchen.de
Amtsbezirk Bayern und Baden-Württemberg
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Auf dem Dreieck 5, 28197 Bremen
Internationale Vorwahl 0421-5 36 86 79
Internationale Domäne oesterr.konsulat@thb-bremen.de
Amtsbezirk Land Bremen
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Königswall 21, 44137 Dortmund
Internationale Vorwahl 0231-9 05 61 01
Internationale Domäne konsulat@harenberg.de
Amtsbezirk Arnsberg im Land Nordrhein-Westfalen
Honorarkonsulat in  Deutschland
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Internationale Vorwahl 0351-4 81 70 40
Internationale Domäne www.konsulat-dresden.de
oesterreich@konsulat-dresden.de
Amtsbezirk Land Sachsen
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Lyoner Straße 16, 60528 Frankfurt am Main
Internationale Vorwahl 069-6 60 61 96
Internationale Domäne email@austroko.ffm.de
Amtsbezirk Land Hessen
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Kaiserstraße 30, 90763 Fürth
Internationale Vorwahl 0911-9 74 73 33
Internationale Domäne info@oesterr-honorarkonsulat-nuernberg.com
Amtsbezirk Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken und Oberpfalz im Land Bayern
Honorarkonsulat in  Deutschland
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Internationale Vorwahl 0511-9 07 48 70
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Amtsbezirk Land Schleswig-Holstein mit Ausnahme der Stadt Lübeck sowie der Kreise Herzogtum Lauenburg, Ostholstein und Stormarn
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