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Politisches System

Neuseeland ist eine parlamentarische Monarchie mit Einkammer-Parlament (120 Abgeordnete). Wahlen finden im dreijährigen Turnus statt. Staatsoberhaupt ist Königin Elisabeth II, Königin von Neuseeland, vertreten durch Dame Silvia Cartwright, Generalgouverneurin seit dem 4. April 2001. Regierungschefin ist seit Dezember 1999 Premierministerin Helen Clark (Labour Party). Außenminister ist Phil Goff, der ebenfalls seit Dezember 1999 im Amt ist. Beide haben ihre Ämter nach den Wahlen im Juli 2002 behalten.

Das neuseeländische Verfassungsrecht - es gibt keine geschriebene Verfassung - beruht auf der britischen Habeas-Corpus-Akte von 1679 und auf der Bill of Rights von 1689 sowie auf einer Anzahl neuseeländischer Gesetze.

In Neuseeland galt bis 1996 das absolute Mehrheitswahlrecht, das aufgrund einer Volksabstimmung im November 1993 durch ein neues, erstmals in den Parlamentswahlen am 12. Oktober 1996 angewendetes gemischtes Verhältniswahlrecht mit 5-Prozent-Klausel ersetzt worden ist: Das Mixed Member Proportional (MMP) System gleicht in wesentlichen Teilen dem deutschen Wahlsystem der teilpersonalisierten Verhältniswahl.


Gerichtswesen

In Neuseeland besteht ein unabhängiges Gerichtswesen, die Richter werden von der Generalgouverneurin ernannt. Die Justiz ist hierarchisch in District Courts (vergleichbar Amtsgericht), High Court (Landgericht), Court of Appeal (Berufungsgericht) und den Supreme Court (Oberster Gerichtshof), der im Mai 2004 den bisherigen Privy Council in London als höchste Instanz abgelöst hat, gegliedert.


Verwaltung

Neuseeland wird zentral verwaltet. Daneben besteht in beschränktem Rahmen regionale Selbstverwaltung durch 12 Regionale Räte, 76 Stadt-und Bezirksräte sowie in vier Regionen durch jeweils einen zusammengefassten Regional-, Bezirks- und Stadtrat.

93 Regionen (Akaroa, Amuri, Ashburton, Bay of Islands, Bruce, Buller, Chatham Islands, Cheviot, Clifton, Clutha, Cook, Dannevirke, Egmont, Eketahuna, Ellesmere, Eltham, Eyre, Featherston, Franklin, Golden Bay, Great Barrier Island, Grey, Hauraki Plains, Hawke's Bay, Heathcote, Hobson, Hokianga, Horowhenua, Hurunui, Hutt, Inangahua, Inglewood, Kaikoura, Kairanga, Kiwitea, Lake, Mackenzie, Malvern,  Manawatu, Mangonui, Maniototo, Marlborough, Masterton, Matamata, Mount Herbert, Ohinemuri, Opotiki, Oroua, Otamatea, Oxford, Pahiatua, Paparua, Patea, Piako, Pohangina, Raglan, Rangitikei, Rodney, Runanga, Saint Kilda, Silverpeaks, Southland, Stewart Island, Stratford, Strathallan, Taranaki, Taumarunui, Taupo, Tauranga, Tuapeka, Vincent, Waiapu, Waiheke, Waihemo, Waikato, Waikohu, Waimairi, Waimarino, Waimate, Waimate West, Waimea, Waipa, Wairarapa South, Wairewa, Wairoa, Waitaki, Waitotara, Wallace, Wanganui,  Westland, Whangarei, Whangaroa, Woodville), 9 Distrikte (Hawera, Otorohanga, Rangiora, Rotorua, Thames-Coromandel, Waipawa, Waipukurau, Waitomo, Whakatane) und 3 Städte (Hikurangi, Manaia,Waverley)

Zum Staatsgebiet gehören eine Anzahl kleinerer Überseegebiete im Pazifik, die Tokelau-, Niue- und die Cookinseln.


Regierungsparteien

Koalition von Labour Party und Progressive Party (Minderheitsregierung), fallweise unterstützt durch New Zealand First, United Future; toleriert durch Greens

Opposition

National Party, ACT, Maori Party

Gewerkschaften

48 Einzelgewerkschaften, davon 35 der Dachorganisation Council of Trade Unions (CTU) angeschlossen


Mitgliedschaft in internationalen Organisationen

Vereinte Nationen, Commonwealth, Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), Welthandelsorganisation (WTO), Weltbank, Asiatische Entwicklungsbank (ADB), Asia-Pacific Economic Cooperation (APEC), Secretariat of the Pacific Community (SPC), Pacific Islands Forum (PIF)


Einreise

Reisedokumente

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Neuseeland einen Reisepass; der Personalausweis reicht nicht aus.

Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Einreise mit Kinderausweis oder mit Eintragung in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils möglich. Alleinreisende oder nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten reisende Minderjährige unter 16 Jahren müssen auf Befragen nachweisen können, dass die (sonstigen) Sorgeberechtigten mit der Reise des Kindes einverstanden sind. Dieser Nachweis ist in Form einer entsprechenden Erklärung (zweckmäßigerweise in englischer Sprache) mitzuführen.

Alle Einreisedokumente müssen mindestens drei Monate über den geplanten Aufenthaltszeitraum in Neuseeland hinaus gültig sein.

Visum

Deutsche, die sich bis zu drei Monate als Touristen oder Geschäftsleute in Neuseeland aufhalten wollen, benötigen kein Visum. Sie erhalten bei Ankunft eine dem Reisezweck entsprechende Einreiseerlaubnis. Hierfür sind ein Rück- oder Weiterflugticket vorzulegen (nebst Visum, sofern für das entsprechende Land erforderlich) und ausreichende finanzielle Mittel für die Bestreitung des Aufenthaltes nachzuweisen. Als ein solcher Nachweis gilt auch eine Kostenübernahmeerklärung einer Person mit festem Wohnsitz in Neuseeland.

Für andere Aufenthaltszwecke oder längere Aufenthalte ist ein Visum erforderlich, welches vor Einreise bei der zuständigen neuseeländischen Auslandsvertretung im Herkunftsland beantragt werden muss. Inhaber eines solchen Visums erhalten bei Einreise die entsprechende Einreiseerlaubnis. Anträge auf Verlängerung einmal erteilter Einreiseerlaubnisse oder auf Statusänderung (zum Beispiel von Besucher zu Student) können grundsätzlich in Neuseeland gestellt werden (siehe hierzu auch die Webseite des neuseeländischen Immigration Service www.immigration.govt.nz ).


Zuständige Vertretungen

Botschaft in Deutschland
post.gif (1410 Byte) Friedrichstraße 60, Atrium, 4. Etage, 10117 Berlin
Internationale Vorwahl 030-20 62 10
Internationale Domäne www.immigration.govt.nz
nzemb@t-online.de
Generalkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Domstraße 19, Zürich-Haus, 20095 Hamburg
Internationale Vorwahl 040-4 42 55 50
Amtsbezirk Länder Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
dland_k1.gif (247 Byte) Botschaft in
post.gif (1410 Byte) 90-92 Hobson Street, Thorndon, Wellington
Internationale Vorwahl (0064 4) 473 60 63
Internationale Domäne www.wellington.diplo.de
German.Embassy@iconz.co.nz
Amtsbezirk Neuseeland, Tokelau, Cookinseln, Niue, Fidschi, Kiribati, Samoa, Tonga, Tuvalu, das amerikanische Außengebiet Amerikanisch-Samoa und das britische Überseegebiet Pitcairn
Honorarkonsulat in  Neuseeland
post.gif (1410 Byte) 10 Wairarapa Terrace, Christchurch
Internationale Vorwahl (0064 3) 347 67 29, Mobil: (0064) 275 37 59 06
Internationale Domäne theogiesen@ix.net.nz
Amtsbezirk Nelson-Marlborough, Canterbury, West Coast, Otago, Southland
Honorarkonsulat in  Neuseeland
post.gif (1410 Byte) Columbus House, 5th Floor, 52 Symonds Street, Auckland 1
Internationale Vorwahl (0064 9) 913 36 74
Internationale Domäne german.consulate.auckland@iconz.co.nz
Amtsbezirk Nord- und Süd-Auckland

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