![]() Themen |
Politisches System Der geistliche Revolutionsführer wird durch eine vom Volk gewählte Expertenversammlung für unbefristete Zeit berufen (indirekte Wahl); er wacht über die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze islamischer Politik, ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte, ernennt den Chef der Judikative und hat zahlreiche andere konstitutionelle Zuständigkeiten. Leiter der Exekutive ist der iranische Staatspräsident, gegenwärtig Mohammad Khatami, der vom Volk in direkten Wahlen gewählt und vom Revolutionsführer bestätigt wird. Khatami wurde erstmals 1997 von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung gewählt. In den Präsidentschaftswahlen vom 08. Juni 2001 wurde er mit einem erneuten Rekordergebnis (77,68% der abgegebenen Stimmen) für eine zweite Amtsperiode wiedergewählt. Seine Amtszeit endet im Juni 2005. Parteien nach westlichem Verständnis gibt es nicht, wohl aber fraktionsähnliche Gruppierungen, die trotz unterschiedlicher, reformorientierter und konservativer Ansätze sich zum theokratischen Staatssystem des "velayat-e faqih" (Herrschaft des Rechtsgelehrten) bekennen. Bei den Parlamentswahlen zur "7.Madjlis" vom 20.02.2004 und den Nachwahlen am 07.05.2004 haben die Konservativen 195 der 290 Parlamentssitze gewinnen können. Nur rund 40 Sitze gingen an Reformer, die restlichen Sitze gingen an Unabhängige und Vertreter der religiösen Minoritäten. Das neue Parlament konstituiert sich am 27.05.2004. Den Wahlen war eine massive Ablehnung von überwiegend reformorientierten Kandidaten seitens des konservativen Wächterrates vorausgegangen. Der zwölfköpfige Wächterrat prüft und entscheidet über die Vereinbarkeit der vom Parlament verabschiedeten Gesetze mit den Grundsätzen des Islam. Seine sechs geistlichen Mitglieder werden direkt vom Revolutionsführer ernannt, die sechs weltlichen vom Parlament. Bei fehlender Einigung zwischen Parlament und Wächterrat kann auf Antrag der unter Leitung des früheren Präsidenten Rafsandschani stehende Schlichtungsrat entscheiden. Der Schlichtungsrat fungiert auch als Beratungsorgan für Revolutionsführer Khamenei. Gerichtswesen 1 Oberster Gerichtshof, mehrere Gerichte unterer Instanz Verwaltung Die Islamische Republik Iran setzt sich aus28 Provinzen zusammen. Politische Entscheidungen von Bedeutung werden aber überwiegend zentralisiert in der Hauptstadt Teheran gefällt, in der inzwischen etwa jeder vierte Iraner lebt. Mit den 1999 und 2003 durchgeführten Gemeinderatswahlen hat es eine Aufwertung kommunaler Eigenständigkeit gegeben. 30 Provinzen, 172 Gouvernements, 499 Distrikte
Parteien Keine Parteien im westeuropäischen Sinne Gewerkschaften Keine Internationale Organisationen Vereinte Nationen und ihre Unter- und Sonderorganisationen, OPECOPEC (Organisation erdölexportierender Staaten), ECOECO (Organisation zur Wirtschaftlichen Zusammenarbeit, Wirtschaftsbund mittelasiatischer Staaten), OIC (Organisation der Islamischen Konferenz), Blockfreien-Konferenz (jeweils Gründungsmitglied) Einreise Visum Reisende benötigen ein Visum, welches vor Einreise bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung beantragt werden muss. Bei Überschreitung der Gültigkeit des Visums oder bei Verlust des Reisepasses ist mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechnen; die Geldstrafe, die Ausländern ohne gültige Aufenthaltserlaubnis auferlegt wird, beträgt pro Tag 300.000 Rial (ca. 30 EUR) Die Ausstellung eines Ausreisevisums durch die iranischen Behörden dauert im Einzelfall mehrere Tage bis Wochen. Bei Verstoß gegen die iranischen Einreisebestimmungen muss mit unverhältnismäßig hohen Strafen und sogar mit bis zu dreijähriger Freiheitsstrafe gerechnet werden. Visumerteilung am Flughafen Für deutsche Staatsangehörige besteht die Möglichkeit, ein touristisches Einreisevisum mit einer Gültigkeitsdauer von sieben Tagen bei Einreise in die Islamische Republik Iran an den Flughäfen in Teheran, Shiraz, Täbriz, Esfahan und Maschad zu bekommen. Voraussetzung für die Erteilung eines Visums am Flughafen ist ebenfalls die Vorlage eines Reisepasses mit mindestens 6-monatiger Gültigkeitsdauer, eines Rückflugtickets sowie eines Antrags mit Lichtbild. Die Kosten betragen US$ 50,-.Die Bearbeitungsdauer liegt hier zwischen 20 Minuten und 3 Stunden. Da der Botschaft in letzter Zeit einige Fälle von nicht erteilten Visa und mit Kosten und Unanehmlichkeiten verbundene Rückführungen an den Abflugsort bekannt geworden sind, wird von dieser Form der kurzfristigen Visabeantragung abgeraten, da kein Rechtsanspruch auf Erteilung des Visums besteht. Seit Eröffnung des neuen Internationalen Flughafen Imam Khomeni in Teheran sind mehrfach Beschwerden von Geschäftsreisenden bekannt geworden.Wiederholt ist es im vergangenen Monat zu Komplikationen bei der Einreise oder sogar zu Rückweisungen gekommen. Trotz Vorlage eines Geschäftsvisums wurden teilweise entweder ein Einladungsschreiben oder eine Hotelbuchungsbestätigung oder beides verlangt. Die Botschaft empfiehlt in jedem Fall die Mitführung des Einladungsschreibens und einer Hotelbuchungsbestätigung bzw. der genauen Angabe der Aufenthaltsadresse inIran. Für Geschäftsleute besteht die Möglichkeit, ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (maximal 72 Stunden) bei der Einreise am Flughafen Imam Khomeini in Teheran zu erhalten. Hierfür ist die vorherige Einladung durch den iranischen Geschäftspartner erforderlich, die bei der Einreise vorzulegen ist. Am Flughafen werden für Aufenthalte bis zu 92 Tage Unfall- und Krankenversicherungen angeboten. Reisedokumente Für das Visum ist ein Reisepass mit mindestens 6-monatiger Gültigkeitsdauer ab Einreise erforderlich. Kinderausweise mit Foto werden akzeptiert, wenn mindestens eine Seite für das Visum frei ist. Der Personalausweis reicht dagegen als Reisedokument nicht aus. Reisende, in deren Paß sich ein israelisches Visum oder ein israelischerEinreistempel befindet, müssen bei der Einreise mit Zurückweisung durch die Grenzbehörden rechnen. Zur Frage der Einreise mit einem Pass, der israelische Einreisestempel enthält, werden Sie um direkte Kontaktaufnahme mit der iranischen Botschaft in Berlin gebeten. Grenzübergänge für die Ein- und Ausreise Ausländer können über die internationalen Flughäfen des Landes sowie aus der Türkei (Übergang Bazargan) und Turkmenistan (Übergänge Badj-Giran, Sarakhs, Loftabad und Pol) und Armenien (Übergang Nurduz-Mogri) ein- und ausreisen. Am Übergang Mirjaveh / Pakistan ist besondere Vorsicht geboten (siehe Sicherheitshinweise). Alle Einreise-, Zoll- und Devisenformulare sollten sorgfältig und genau ausgefüllt werden. Für Kfz ist ein Carnet de Passage erforderlich. Einreise von deutsch-iranischen Doppelstaatern Iranische Behörden behandeln Personen, die sowohl die deutsche wie auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen (sog. Doppelstaater), beim Aufenthalt in Iran ausschließlich als iranische Staatsangehörige. Dies bedeutet, dass diese Personen nur mit einem iranischen Reisepass, der bei Wohnsitz in Deutschland bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu beantragen ist, nach Iran ein- und wieder ausreisen können. Im vergangenen Jahr wurde einigen iranischstämmigen US-Amerikanern mit doppelter Staatsangehörigkeit bei dem Versuch der Ausreise der Reisepaß entzogen und ihnen die Ausreise verwehrt. Wenn Zweifel bestehen, ob eine Person neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzt, sollte dies mit iranischen Behörden (Auslandsvertretungen) vor einer Iran-Reise geklärt werden. Nach iranischem Recht ist das Zusammenleben von Mann und Frau in einer eheähnlichen Gemeinschaft ohne Eheschließung strafbar. Doppelstaater, deren Ehe in Iran nicht anerkannt ist, sowie Kinder mit doppelter Staatsangehörigkeit, die außerhalb einer Ehe geboren wurden, müssen bei Einreise eventuell mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Für miteingereiste Kinder sind in diesem Fall in Iran iranische Geburtsurkunden und Reisepässe zu beantragen, bevor eine Ausreise ermöglicht wird. Dies kann mit nicht unerheblichen Schwierigkeiten und zeitlichen Verzögerungen verbunden sein. Die Möglichkeiten einer Unterstützung in Konsularangelegenheiten durch die Botschaft bei doppelter Staatsangehörigkeit sind sehr beschränkt. Wehrdienst für deutsch-iranische Doppelstaater Mit Beginn des iranischen Kalenderjahres (21. März), in dem ein Mann 18 Jahre alt wird, wird er in Iran wehrpflichtig und musss einen aktiven Wehrdienst von 24 Monaten leisten. Nach Erreichen des 50. Lebensjahres ist ein Mann vom Militärdienst befreit; ggfs. muss er jedoch bis zum 60. Lebensjahr Wehrdienst leisten. Es besteht die Pflicht, sich selbst zum Militärdienst registrieren zu lassen (alle im Ausland lebenden Iraner müssen von sich aus bei der für sie zuständigen iranischen Auslandsvertretung ihre Registrierung vornehmen lassen). Auslandsiranern kann unter bestimmten Voraussetzungen einmal jährlich eine Einreise nach Iran ohne Dienstverpflichtung gewährt werden, Einzelheiten sind bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu erfragen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern.
|
a
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(C) erdkunde-wissen.de. Konzept, Gestaltung und Redaktion: erdkunde-wissen.de. Nachdruck, Weiterverarbeitung, Weitergabe an Dritte sowie Veröffentlichung nur mit schriftlicher Genehmigung. Keine Haftung für falsche Angaben, keine Gewähr über die Richtigkeit der Informationen. Haben Sie Fragen, Anregungen oder Kritik? Mailen Sie uns einfach.